Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

Angebote, Leistungen und Lieferungen der Roser AG, Sternenfeldstrasse 30, CH-4127 Birsfelden („Roser“) erfolgen ausschliesslich aufgrund der folgenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Roser.

2. Spätestens mit Annahme der Ware oder Leistung durch den Kunden gelten die vorliegenden Bedingungen als angenommen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden erlangen keine Geltung.

3. Zeichnungen, Abbildungen, Masse und sonstige Leistungsdaten in Katalogen  und sonstigen Darstellungen der Ware sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Weitergabe von elektronischen Produktdaten oder Bilddaten an Dritte ist ohne Einwilligung der GL Roser AG untersagt.

4. Angaben von Roser zu Lieferterminen sind stets unverbindlich. Auch bei Lieferterminen, die im Einzelfall ausnahmsweise als verbindlich bezeichnet sind,verzichten die Parteien nicht auf eine nachträgliche Erfüllung ohne Ansetzung einer angemessenen Nachfrist.

5. Sämtliche Angaben zu Preisen und Kosten beziehen sich auf Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Preisangaben zu Waren beziehen sich auf eine Lieferung durch Bereitstellung am Lager von Roser und enthalten keine Transportkosten.

6. Auswahl und Vermessung der Ware erfolgt durch Roser in handelsüblicher Weise, soweit in Abstimmung mit dem Kunden nicht eine spezifische Bestimmung der Ware vorgenommen wird. Bei Maser-, Pyramiden- oder Verwachsungsfurnieren und sonstigen bewegt gewachsenen Holzarten stellen verschnittene Blätter bis zu einem Umfang von 5% keinen Mangel der Ware dar.

7. Roser gibt keine Zusicherung oder Garantie in Bezug auf bestimmte Eigenschaften der Ware oder ihre Verwendbarkeit. Dies gilt auch für die Mitarbeiter von Roser, die nicht berechtigt sind, entsprechende Erklärungen gegenüber dem Kunden abzugeben.

8. Bei einer Bearbeitung der Ware im Auftrag des Kunden
- darf Roser ohne weitere Prüfung davon ausgehen, dass die vom Kunden in Bezug auf die Bearbeitung gemachten Angaben inhaltlich richtig und vollständig sowie sachlich verbindlich sind.

- stehen die bei der Bearbeitung anfallenden Rest- und Abfallstücke im Eigentum des Kunden; soweit keine ausdrückliche Anweisung zu deren Bereitstellung oder Anlieferung durch den Kunden erfolgt, werden sie auf dessen Kosten von Roser entsorgt.


9. Die im webshop aufgeführten Produktedaten, dazugehörende Bilder, Detailzeichnungen, weiterführende Schriftstücke etc. dürfen ohne schriftliche Zusage der Geschäftsleitung Roser AG nicht an Dritte weitergegeben werden. Für allfällig daraus entstehende Schäden, kann der Verursacher haftbar gemacht werden.
Bonussystem Webshop: Roser führt im Webshop eine STERNE PUNKTESYSTEM von dem jeder Kunde profitieren kann. Roser ist berechtigt das Punktesystem jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Bei Nichteinhalten der Zahlungskonditionen ist Roser berechtigt das Sterne Guthaben zu kürzen.

10. Die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs der Ware geht mit deren Aussonderung oder Bearbeitung zur Lieferung auf den Kunden über. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Roser aufgrund besonderer Vereinbarung die Anlieferung der Ware übernimmt.

11. Die Lagerung der Ware vom Verkaufsdatum an sowie der Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Wir sind zur Versicherung berechtigt aber nicht verpflichtet. Die Verfolgung der Transportschäden ist Sache des Empfängers.
Der Transport der Ware innerhalb der Schweiz erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Soweit Roser schriftlich bestätigt, die Anlieferung der Ware selbst vorzunehmen, finden folgende Regelungen Anwendung:
- Für die Anlieferung wird ein Transportkostenzuschlag inklusive LSVA von aktuell 4,2% des Warenwertes verrechnet.
- Für Anlieferungen mit Warenwert unter Fr. 250.- wird zusätzlich ein Kleinmengenzuschlag in Höhe von mind. Fr. 20.- erhoben.

12. Die Ware bleibt im Eigentum von Roser bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Roser. Bei Verarbeitung der Ware erwirbt Roser anteiliges Miteigentum an den entsprechenden Kundenprodukten. Bei Zugriffen Dritter wird der Kunde auf das Miteigentum von Roser hinweisen. Die aus der Weiterveräusserung der Kundenprodukte entstehenden Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der zugunsten von Roser bestehenden Zahlungsansprüchen ab. Zahlungen Dritter sind vom Kunden bis zur Begleichung aller jeweils bestehenden Zahlungsansprüche an Roser abzuführen.

13. Reklamationen hinsichtlich Qualität oder einer Bearbeitung der Ware hat der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach deren Erhalt, in jedem Falle aber vor einer weiteren Verarbeitung der Ware schriftlich anzumelden. Ausgenommen hiervon sind vor Verarbeitung nicht erkennbare Mängel, die vom Kunden unverzüglich nach ihrer Entdeckung Roser mitzuteilen sind. Gleiches gilt für die Erbringung einzelner Leistungen durch Roser entsprechend.

14. Bei nicht nur unerheblichen Mängeln der Ware wird Roser nach eigener Wahl Ersatz liefern oder eine angemessene Preisreduzierung vornehmen. Jegliche weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auch eine Erstattung der bei ihm durch die Weiterverarbeitung der Ware angefallenen Kosten und Schäden, sind ausgeschlossen.

15. Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich bereits am Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestanden hat und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung der Lieferung und Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Roser AG nach deren Wahl den schadhaften Teil/Gegenstand reparieren, Ersatz liefern, oder sofern bei Verzicht auf Reparatur oder Ersatzlieferung, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen. Diese Pflicht verjährt und erlischt 12 Monate nach der Lieferung. Nach diesem Zeitpunkt bestehen keinerlei Ansprüche des Käufers, unabhängig davon, ob es sich um einen offenen oder verdeckten Mangel handelt.
Die vorgenannten Mängelrechte des Käufers bestehen nicht bei folgenden Mängeln:
- natürlicher Verschleiss

- Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang entstehen
- Beschaffenheit der Ware oder Schäden, aufgrund höherer Gewalt
Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers wie Wandelungen, Minderung, Schadensersatz (einschliesslich die Haftung für Folgeschäden) etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Roser kann eine Anzahlung verlangen und jederzeit angemessene Abschlagszahlungen anfordern. Bis zur Erfüllung von An- und Abschlagszahlungen ist Roser nicht zur Erfüllung von (weiteren) Leistungen verpflichtet. Bei Überschreitung eines Zahlungsziels oder bei Bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden sämtliche Zahlungsansprüche von Roser gegen den Kunden unverzüglich zur Zahlung fällig.

17. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto sofern keine anderen Konditionen vereinbart sind. Bei Zahlungsverzug wird nebst 5% Verzugszins eine Mahngebühr von bis Fr. 200.- und bei Inkasso die anfallenden Kosten belastet.

18. Der Kunde kann seine Zahlungsverpflichtung mit Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen mit Roser nur verrechnen oder Gelder in entsprechender Weise zurückbehalten, wenn diese Forderungen unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

19. Erfüllungsort für die Erbringung der Leistung beider Parteien ist Birsfelden. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Roser gilt Schweizer Recht unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher Regelungen. Gerichtsstand ist Birsfelden.


Roser AG, Birsfelden
Stand März 2021
 

Lieferbedingungen

Grundlage
Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich und in Schriftform anerkannt werden.

Camion

LSVA / Transportkosten

mind. CHF 15.— bis max. CHF 290.— / LKW
 

Verpackung

Verpackungskosten, welche uns von Produzenten oder Lieferanten verrechnet werden, werden weiterbelastet. Verpackungsplatten werden nicht zurückgenommen.
 

Paletten

Sofern die Roser AG für eine Palette einen Betrag verrechnet hat, wird dieser bei einer Palettenretoure mit CHF 15.— vergütet.
 

Kanthölzer

Kanthölzer sind Eigentum der Roser AG und müssen unbedingt retourniert werden, ansonsten erfolgt eine Belastung von CHF 15.—.
 

Annullierungen und Rücksendungen

Grundsätzlich erfolgt keine Warenrücknahme.
Annullierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Verkäuferin. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Annullierung von Rest- oder anderen Lieferungen.
Verschlechtert sich die finanzielle Situation des Käufers wesentlich, oder präsentiert sie sich anders als gegenüber der Verkäuferin dargestellt, ist die Verkäuferin ohne weiteres zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall einer rechtmässigen Annullierung durch die Verkäuferin trägt der Käufer die der Verkäuferin entstandenen Kosten.
Umtausch und Rücknahme von Waren der Verkäuferin sind nur franko und in absolut einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Verkaufsabteilung möglich. Rücksendungen ohne Absprache werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben. Für Umtriebe, Verpackung und Fracht werden von der Gutschrift 20% vom Warenwert, mindestens jedoch CHF 200.— durch uns abgezogen.

Ohne Erlaubnis dürfen unsere Chauffeure keine Waren zurücknehmen.
 

Kommissionsware

Kommissionen werden grundsätzlich nicht mehr zurück genommen.
Unter-/Überlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge können nicht beanstandet werden. Die Verrechnung erfolgt aufgrund der tatsächlich gelieferten Kommissionsmenge.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäuferin. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Verkäuferin  bei der Eintragung mitzuwirken.
Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer die gekaufte Ware weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. Im Fall einer Pfändung oder sonstigen Beanspruchung durch Dritte hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

 

Lieferfristen

Die zugesagten Lieferfristen und -termine werden von der Verkäuferin nach bestem Ermessen abgegeben und bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigen den Käufer im Fall ihrer Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt, noch zu Schadenersatz- oder anderen Ansprüchen.

Teillieferungen oder verspätete Lieferungen berechtigen den Empfänger nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern.

 

Prüfung und Abnahme der Lieferung

Der Käufer hat die Lieferung nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel so rasch als möglich, spätestens innert 5 Tagen seit Erhalt der Lieferung der Verkäuferin schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt.

 

Formate

Die Formate sind im Normalfall in cm, die Dicke in mm angegeben (erste Zahl = Länge des Deckfurniers). Massänderungen sind vorbehalten.
 

Zahlungskonditionen

30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem Verfalldatum Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu berechnen.
 

Preise

Preise sind per m², m¹, Stück oder Gebinde angegeben, sofern nicht etwas Spezielles vermerkt ist.

Die Preise verstehen sich exkl. MWST.

Preisänderungen sind jederzeit und ohne Vorankündigung möglich.

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

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Kleinmengen-Zuschlag

Für Lieferungen mit einem Wert unter CHF 300.00 verrechnen wir einen Kleinmengen-Zuschlag von CHF 18.50. Davon ausgenommen sind Direktbezüge über unseren Selbstabholer-Shop und Webshop-Bestellungen.
 

Gewährleistung

Ein Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Besteller die Ware sofort geprüft und einen Mangel rechtzeitig gerügt sowie die Ware sachgemäss gelagert und/oder verarbeitet hat und die Ware nicht für einen ungeeigneten Zweck verwendet oder unsachgemäss unterhalten worden ist.

Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Ersatzlieferung für mangelhafte Ware. Die Gewährleistungsfrist dauert längstens so lange, wie der Lieferant der Roser AG für die mangelhafte Ware haftet. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für Mängelfolgeschäden oder Schadenersatz.

Bearbeitungs-Service

Zuschnitte
Auf Wunsch schneiden wir Ihnen Platten gemäss Ihren Angaben zu.

Wählen Sie aus folgenden Zuschnittarten, welche wir Ihnen gerne offerieren.

1. Grobschnitt

Trennschnitt mit Masszugabe

2. Masszuschnitt

Rechtwinkliger und sauberer Schnitt – Toleranz ± 1 mm

3. Fertigschnitt

Kantenfertiger, winkelgenauer Zuschnitt für alle Plattenarten und Formelemente ( wo nötig Vorritzer) – Toleranz ± 0.2 mm

Trennschnitt

ab der 1. Platte

CHF 10.— / Schnitt
Gerne schneiden die Mitarbeiter der Roser AG Ihre Platten zu.

Fertigteile

Auf Wunsch liefern wir Ihnen fertig bearbeitete Teile ab Stückzahl 1.

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