Neue Holzhandelsverordnung ab 1.1.2022 – was heisst das für mich?

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Ab dem 1.1.2022 tritt die neue Holzhandelsverordnung (HHV) in der ganzen Schweiz in Kraft. Das Ziel dieser Verordnung ist illegal geschlagenes Holz zu verhindern. Dazu müssen sich alle Unternehmen, welche Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen verpflichten. 

Roser hat bereits mehrjährige Erfahrung durch seine Exporttätigkeit mit Furnieren in den EU-Raum. Die sogenannte EUTR Regelung wirkt genau gleich wie die HHV. Roser AG kennt deshalb die Trageweite der HHV und setzt diese auch um. Für die Holzwerkstoffe und Holzerzeugnisse welche Sie bei uns beziehen, übernehmen wir sämtliche Deklarationspflichten. Wir beschaffen, prüfen und archivieren relevante Unterlagen und Dokumente.

Weitere Infos im Erklärvideo des BAFU (Bundesamt für Umwelt) 

HOLZHANDELSVERORDNUNG KURZ ERKLÄRT


HOLZHANDELSREGULIERUNG IN DER SCHWEIZ

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